Mieter in Berlin und in anderen Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt werden sich über das Jahr 2025 hinaus bei der Anmietung von Wohnungen auf die Mietpreisbremse berufen können. SPD und FDP haben sich darauf verständigt, die Preisbremse bis 2029 zu verlängern, wie Vertreter der Ampelkoalition am Mittwoch erklärten. Für die konkrete Umsetzung sind die Länder zuständig.

Die Mietpreisbremse sieht vor, dass Vermieter beim Abschluss eines neuen Mietvertrages die ortsübliche Miete um maximal zehn Prozent überschreiten dürfen. Teil der Verständigung zwischen SPD und FDP ist zudem ein Kompromiss zur Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken.

Was aus den Plänen für weitere Änderungen in der Mieten- und Wohnungspolitik wird, auf die sich die Parteien der Ampel-Regierung in der Koalitionsvereinbarung im Jahr 2021 verständigt haben, bleibt offen. Der Eigentümerverband Haus & Grund begrüßte am Mittwoch, dass die Ampel-Regierung offenbar vorerst keine weiteren Mietrechtsverschärfungen plane. „Der Bundesjustizminister hat richtig erkannt, dass die vermietenden Privatpersonen auch mit Blick auf die Energiewende keine weiteren Verschärfungen tragen können“, erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke.

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Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf angespannten Märkten von 15 Prozent auf 11 Prozent zu senken sowie bei der Erstellung von Mietspiegeln die Mietverträge der letzten sieben Jahre heranzuziehen. Geplant war überdies eine Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen, um Haushalte mit zwischenzeitlichem Mietrückstand nach Begleichung der Schulden vor dem Verlust der Wohnung zu bewahren, und die Einführung der Wohngemeinnützigkeit.

SPD und Grüne begrüßen die Verlängerung der Mietpreisbremse, drängen aber zugleich auf weitere Verbesserungen beim Mieterschutz. Verantwortlich dafür ist Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet vom Bundesjustizminister zeitnah die Vorlage der Entwürfe zur Umsetzung der weiteren im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben“, erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese und Verena Hubertz. „Einen anhaltenden Stillstand bei diesen wichtigen Themen kann der Bundesjustizminister den Menschen in Deutschland nicht länger zumuten.“

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„Die Mieterinnen und Mieter warten bereits viel zu lange darauf, dass die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Mietpreisbremse zu verlängern, umgesetzt wird“, sagt die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge. „Daher ist es eine sehr gute Nachricht, dass die Koalitionspartner nun ihre gegenseitige Blockade aufgegeben haben“, so Dröge. „Wir erwarten, dass nun auch die weiteren Maßnahmen zum Mieterschutz, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, zügig angegangen werden.“

Die Berliner Bundestagsabgeordnete Hanna Steinmüller (Grüne) fügt hinzu: Zusätzlich zum Mieterschutz brauche das Land „weiterhin mehr bezahlbare Wohnungen“. Ein wichtiger Baustein sei dafür die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit. „Wir erwarten, dass Bau- und Finanzministerium sich auch hier an den Koalitionsvertrag halten und noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf im Kabinett einbringen“, so Steinmüller.

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Die Liberalen äußern sich zurückhaltend. „Gespräche über die sogenannte Neue Wohngemeinnützigkeit laufen, rechtlich ist das jedoch nicht so einfach“, sagt der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst. „Im derzeitigen Marktumfeld sind weitere Verschärfungen des Mietrechts jedoch toxisch und würden dringend benötigte Investitionen in den Wohnungsbau verhindern.“ Dabei sei ausreichender Wohnraum der beste Mieterschutz. „Bund, Länder und Kommunen müssen nun alles tun, damit der dringend benötigte Wohnraum entsteht“, so Föst. „Wir Freie Demokraten unterstützen die Bauministerin bei allen Maßnahmen, die helfen, dass mehr, schneller und günstiger gebaut wird.“ Wohnraummangel könne man „nicht wegregulieren, Wohnraummangel muss man beheben“.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) unterstützt die Forderungen von SPD und Grünen und setzt sich zudem für eine Verschärfung der Mietpreisbremse ein. „Die Mietpreisbremse kennt zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher, welche im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen“, sagt DMB-Präsident Lukas Siebenkotten.

Die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, wie die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 Prozent auf 11 Prozent, die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen oder die Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit, bleibe weiterhin unklar. „Hier muss die Ampel und insbesondere die FDP zu ihrem Wort im Koalitionsvertrag stehen“, fordert Siebenkotten. „Wir verlassen uns darauf, dass die Regierung ihre Hausaufgaben für diese Legislatur vollständig erledigt.“

Der Verband Haus & Grund Deutschland, in dem viele private Vermieter organisiert sind, bezeichnet schon die Verlängerung der Mietpreisbremse als „vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen“, so Verbandspräsident Warnecke. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre habe „die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, sagt er.

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Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW äußert sich ähnlich. „Es ist positiv, dass das ohnehin schon sehr restriktive deutsche Mietrecht nicht, wie ursprünglich von der Ampel-Regierung geplant, verschärft werden soll“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko. Denn der Koalitionsvertrag mit seinen Vorhaben zum Mietrecht sei vor der sogenannten Zeitenwende verabredet worden. Seitdem seien die Preise enorm gestiegen. Eine zu Beginn der Legislaturperiode noch angedachte weitere Verschärfung der Kappungsgrenze würde die Investitionsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in bezahlbaren Wohnungsbau und weitere wichtige Zukunftsaufgaben wie die energetische und altersgerechte Sanierung komplett abtöten, so Gedaschko.

Aus Sicht des Bundesbauministeriums ist es „höchste Zeit“ für die Entscheidung zur Verlängerung der Mietpreisbremse. Denn im nächsten Jahr liefen in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin die Mietpreisbremsen aus, so eine Sprecherin. Wenn man bedenke, dass die Verlängerungen der nötigen Landesverordnungen zum Teil bis zu anderthalb Jahre benötigen, weil zur Begründung ein neues wissenschaftliches Gutachten vorgelegt werden muss, sehe man, dass die Entscheidung „kurz vor knapp kommt“.

Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak kritisiert die Übereinkunft in der Ampelkoalition als „politischen Kuhhandel zulasten der Sicherheit der Menschen“. Die FDP gebe ihren Widerstand gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse auf und setze sich dafür als Gegenleistung bei der Vorratsdatenspeicherung durch. „Die Sicherheit der Menschen und der Schutz von Kindern wird gegen bezahlbares Wohnen ausgespielt“, so Luczak. Das sei ein Armutszeugnis und belege, dass die Gemeinsamkeiten der Ampel erschöpft seien.

QOSHE - Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert – war’s das mit mehr Mieterschutz? - Ulrich Paul
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Mietpreisbremse wird bis 2029 verlängert – war’s das mit mehr Mieterschutz?

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11.04.2024

Mieter in Berlin und in anderen Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt werden sich über das Jahr 2025 hinaus bei der Anmietung von Wohnungen auf die Mietpreisbremse berufen können. SPD und FDP haben sich darauf verständigt, die Preisbremse bis 2029 zu verlängern, wie Vertreter der Ampelkoalition am Mittwoch erklärten. Für die konkrete Umsetzung sind die Länder zuständig.

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