Die Staatsanwaltschaft Halle hat eine weitere Anklage gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke erhoben. Laut einer Mitteilung vom Mittwoch wirft die Staatsanwaltschaft dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation vor.

So soll Höcke bei einer Veranstaltung der AfD in Gera im vergangenen Dezember die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP »Alles für Deutschland!« verwendet haben. Höcke habe den ersten Teil der Losung - »Alles für« - selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert, den zweiten Teil - »Deutschland« - zu rufen, hieß es.

Es ist nicht die erste Anklage dieser Art gegen den Politiker. Wegen eines Auftritts in Merseburg in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021, bei dem Höcke die verbotene Losung ebenfalls im Wissen um deren Strafbarkeit bei einer Rede instrumentalisiert haben soll, steht er ab Mitte April vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat nun beantragt, das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit dem bereits beim Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden.

In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Höckes Partei wird in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. epd

QOSHE - Nutzung von SA-Parole: Höcke erneut angeklagt - Christian Rutsatz
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Nutzung von SA-Parole: Höcke erneut angeklagt

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03.04.2024

Die Staatsanwaltschaft Halle hat eine weitere Anklage gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke erhoben. Laut einer Mitteilung vom Mittwoch wirft die Staatsanwaltschaft dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation vor.

So soll Höcke bei einer........

© Juedische Allgemeine


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