Was in Strafbefehlen beschrieben steht, bringt unseren Redaktor häufig zum Nachdenken – manchmal aber auch einfach zum Schmunzeln.

Als Nichtjurist ist es nicht immer einfach zu erahnen, was sich hinter einem Fachbegriff aus der Welt der Strafverfolgung verbirgt. Als ich zum ersten Mal von einer «fahrlässigen Übertretung des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall» las, fabrizierte meine Fantasie dazu sofort eine Geschichte: Vielleicht ein Schurke, der in seinem Keller an einer neuartigen Waffen bastelt, die Strahlen schiessen oder Wände durch Schall einstürzen lassen kann? Ich war schon fast etwas enttäuscht, als ich erfuhr, dass der Beschuldigte lediglich einen nicht erlaubten Laserpointer in die Schweiz importiert hatte.

Manchmal sind die juristischen Erklärungen über das menschliche Fehlverhalten aber auch ziemlich profan. So hiess es in einem Fall, in dem ein junger Mann eine Sexpuppe auf den Namen seines Vaters bestellt hatte, im Strafbefehl: «Die Rechnung bezahlte der Beschuldigte nicht, da er nicht über Geld verfügte.»

Und manchmal sind die Formulierungen in Juristendeutsch auch zum Schmunzeln: Ein Velofahrer musst wegen einem Hund auf die Bremsen treten und stürzte – das endete für die Hundebesitzerin mit einem Strafbefehl. Was der Hund in der Wiese gemacht hat, drückten die Beamten folgendermassen aus: «Am rechten Strassenrand befand sich der nicht angeleinte Schäferhund, der sich dort im Gras versäuberte.»

QOSHE - Von nichtionisierender Strahlung und sich versäubernden Hunden: Juristendeutsch für Anfänger - Dominic Kobelt
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Von nichtionisierender Strahlung und sich versäubernden Hunden: Juristendeutsch für Anfänger

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26.01.2024

Was in Strafbefehlen beschrieben steht, bringt unseren Redaktor häufig zum Nachdenken – manchmal aber auch einfach zum Schmunzeln.

Als Nichtjurist ist es nicht immer einfach zu erahnen, was sich hinter einem Fachbegriff aus der Welt der Strafverfolgung verbirgt. Als ich zum ersten Mal von einer «fahrlässigen Übertretung des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen........

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