Der Ombudsmann vermittelt zwischen Redaktionen und Leserschaft. Er ist Anwalt der Leser. Er greift ein, wenn Artikel als ungerecht empfunden oder medienethische Regeln verletzt werden, jedoch nicht bei sprachlichen oder faktischen Unstimmigkeiten.

Ombudsleute vermitteln zwischen den Redaktionen und der Leserschaft. Sie sind nicht einfach dem Medienunternehmen verpflichtet, welches sie angestellt hat, sind also nicht dessen «Schadenabwender». Sie sind ebenso Anwälte der Leserinnen und Leser und verschaffen ihnen, wenn nötig, Genugtuung. Seit bald zwei Jahren darf ich dieses spannende Amt für die Print- und Online-Titel des CH-Media-Verbundes ausüben (die Radio- und TV-Sender haben einen eigenen Ombudsmann). Was habe ich in dieser Zeit erlebt? Zunächst ein paar Beispiele von Beschwerden, auf die ich nicht eingetreten bin:

Für was also ist der Ombudsmann wirklich zuständig? Er kommt vor allem dann zum Zug, wenn sich jemand durch einen Artikel ungerecht behandelt oder sogar in seiner Persönlichkeit verletzt fühlt, oder wenn in einem Beitrag medienethische Regeln verletzt werden. Zum Beispiel, wenn sich eine angegriffene Person nicht zu den Angriffen äussern konnte. Oder wenn in einer Auseinandersetzung nur die eine Seite zu Wort kam. Oder wenn ein Journalist unvollständig recherchiert und Fakten unterschlagen hat. Oder wenn eine Journalistin Nachrichten mit ihrer persönlichen Meinung vermischt hat.

Folgende Beispiele mögen dies illustrieren – natürlich sind sie abstrahiert und anonymisiert, der Ombudsmann untersteht der Schweigepflicht.

Nicht nur redaktionelle Beiträge können Anstoss erregen, sondern auch Onlinekommentare. Mehrfach wurde der Ombudsmann gebeten, die Löschung von unbotmässigen Leserkommentaren zu erwirken. Der Ombudsmann hat keine Weisungskompetenz gegenüber den Redaktionen. Er kann nur Empfehlungen abgeben und Vorschläge unterbreiten. Erfreulicherweise bin ich damit in den meisten Fällen durchgedrungen und konnte so zur Deeskalation beitragen.

QOSHE - Der Ombudsmann: Wo er hilft – und wo nicht - Hans Fahrländer
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Der Ombudsmann: Wo er hilft – und wo nicht

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06.01.2024

Der Ombudsmann vermittelt zwischen Redaktionen und Leserschaft. Er ist Anwalt der Leser. Er greift ein, wenn Artikel als ungerecht empfunden oder medienethische Regeln verletzt werden, jedoch nicht bei sprachlichen oder faktischen Unstimmigkeiten.

Ombudsleute vermitteln zwischen den Redaktionen und der Leserschaft. Sie sind nicht einfach dem Medienunternehmen verpflichtet, welches sie angestellt hat, sind also nicht dessen «Schadenabwender». Sie sind ebenso Anwälte der Leserinnen und Leser und........

© Aargauer Zeitung


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