Im Kampf gegen antisemitisch motivierte Gewalt braucht es rote Linien. Der Mordversuch an einem 50-jährigen orthodoxen Juden braucht eine strafrechtliche und politische Aufarbeitung.

Eine Woche nach dem widerwärtigen Messerangriff auf einen 50-jährigen Juden in Zürich gibt es zwei positive Feststellungen. Die Wichtigste: Das lebensgefährlich verletzte Opfer ist ausser Lebensgefahr. Und: Der 15-Jährige, der dem Mann in den Hals und in die Lungen gestochen hatte, konnte nicht fliehen, weil beherzte Passanten ihn festhielten. Deshalb verhaftete ihn die Polizei, und so kann der Mordversuch sowohl strafrechtlich wie auch politisch aufgearbeitet werden.

Wir wissen nun, dass es sich um einen eingebürgerten Schweizer tunesischer Herkunft handelt, der ein Bekennervideo aufgenommen hat. Darin schwört er dem Islamischen Staat seine Treue: «Hier bin ich, Soldat des Kalifats...» Dass er auch den Angriff auf eine Synagoge ankündigt und «so viele Juden wie möglich töten» wollte, zeigt, dass es noch weit schlimmer hätte kommen können.

Es ist offensichtlich: Das Jugendstrafrecht wird diesem 15-Jährigen nicht gerecht. Unvorstellbar, dass er nur kurz einsitzen muss. Ebenso offensichtlich: Der Nachrichtendienst hat versagt. Der IS-Sympathisant kündigte die Tat tags davor öffentlich auf Instagram an. Wozu haben wir einen Geheimdienst, wenn nicht dafür, angekündigte Verbrechen zu verhindern?

Politisch muss unter dem Titel «Kampf dem Antisemitismus» über fehlgeleitete Immigration, Integration und Einbürgerung gesprochen werden. Und der Pass muss entzogen werden können. Es braucht rote Linien gegen tödlichen Hass – dabei darf nichts unversucht gelassen werden.

QOSHE - 15-jähriger Attentäter: Das Jugendstrafrecht reicht nicht – und der Schweizer Pass muss entzogen werden - Patrik Müller
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15-jähriger Attentäter: Das Jugendstrafrecht reicht nicht – und der Schweizer Pass muss entzogen werden

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09.03.2024

Im Kampf gegen antisemitisch motivierte Gewalt braucht es rote Linien. Der Mordversuch an einem 50-jährigen orthodoxen Juden braucht eine strafrechtliche und politische Aufarbeitung.

Eine Woche nach dem widerwärtigen Messerangriff auf einen 50-jährigen Juden in Zürich gibt es zwei positive Feststellungen. Die Wichtigste: Das lebensgefährlich verletzte Opfer ist ausser Lebensgefahr. Und: Der 15-Jährige, der dem Mann in........

© Aargauer Zeitung


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