Seit Inkrafttreten des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes sind bei der Berliner Polizei 187 Beschwerden eingegangen. 162 seien unberechtigt gewesen. „In 15 Fällen wird von einer Diskriminierung ausgegangen“, sagte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.

Erstmals musste Berlins Polizei 750 Euro Entschädigung an einen Mann zahlen. So hatte es das Amtsgericht Mitte in der vorvergangenen Woche entschieden. Im Juli 2020 hatten zwei Polizisten einen Radfahrer angehalten, der während der Fahr telefonierte. Ein Beamter soll ihn nach seinem Geburtsort gefragt haben. Als er „Bochum“ antwortete, soll ihn der Polizist gefragt haben, wo er wirklich herkomme. Der Radfahrer sah darin eine Diskriminierung aufgrund seiner ethnischen Herkunft. „Die Kontrolle könnte diskriminierend gewirkt haben“, sagte Slowik.

Wie Silvester: So will sich die Berliner Feuerwehr am 1. Mai vor Angriffen schützen

vor 4 Std.

Eine angebotene Entschädigung durch die Polizei lehnte der Mann laut Slowik ab. Dieser beschritt den Klageweg. Unterstützt wurde er dabei vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde durch die damalige Rot-Grün-Rote Koalition beschlossen und trat am 21. Juni 2020 in Kraft. Bundesweit ist es das erste seiner Art. Mit dem Gesetz soll Diskriminierung durch staatliche Stellen bekämpft werden.

Im Februar vergangenen Jahres hatte die CDU angekündigt, im Falle eines Sieges bei der Wiederholungswahl, das Gesetz abzuschaffen. Sie erklärte damals, das Gesetz sei „ein Misstrauensbeweis gegen alle Berliner Polizisten“.

gestern

27.04.2024

27.04.2024

QOSHE - Antidiskriminierungsgesetz: So viele Beschwerden gab es schon über die Berliner Polizei - Andreas Kopietz
menu_open
Columnists Actual . Favourites . Archive
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close
Aa Aa Aa
- A +

Antidiskriminierungsgesetz: So viele Beschwerden gab es schon über die Berliner Polizei

21 1
29.04.2024

Seit Inkrafttreten des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes sind bei der Berliner Polizei 187 Beschwerden eingegangen. 162 seien unberechtigt gewesen. „In 15 Fällen wird von einer Diskriminierung ausgegangen“, sagte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.

Erstmals musste Berlins Polizei 750 Euro Entschädigung an einen Mann zahlen. So hatte es das........

© Berliner Zeitung


Get it on Google Play