Ein Schiedsgericht der AfD hat den Parteiausschluss des Europaabgeordneten Nicolaus Fest wegen gebilligt. Zuvor hatte die Parteispitze Fests Ausschluss beantragt. Die Entscheidung des Berliner Landesschiedsgerichts sei bereits am vergangenen Freitag gefallen, teilte ein Parteisprecher am Mittwoch auf Anfrage mit. Der Beschluss sei mit der Nichtzahlung von Mandatsträgerabgaben begründet worden.
Der Bundesvorstand um die Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla hatte das Schiedsverfahren gegen Fest im vergangenen Jahr angestrengt. Fest sitzt seit 2019 im Parlament der Europäischen Union. Als Mandatsträger hat er in der AfD laut Parteisatzung Beiträge zu leisten. Diese soll Fest aber bereits seit Juli 2022 zurückgehalten haben.
Fest hatte die Einstellung seiner Zahlungen in einer E-Mail an die AfD-Bundesgeschäftsstelle mit einer möglichen „Intrige“ gegen ihn begründet. Am Todestag des damaligen EU-Parlamentspräsidenten David Sassoli im Januar 2022 soll sich Fest in einem Gruppenchat in obszöner Weise über Sassoli geäußert haben. Fest behauptet, dass Weidel einen Screenshot an die Medien durchgestochen haben soll. Ein Sprecher Weidels nannte die Spekulationen „haltlos“.
Das Urteil des AfD-Landesschiedsgerichts ist einem Bericht der Welt zufoge nicht rechtskräftig, da Fest einen Antrag auf Überprüfung beim Bundesschiedsgericht einreichen werde. „Glücklicherweise gibt es noch diverse Instanzen schieds- und zivilgerichtlicher Art, sodass ausreichend Gelegenheit besteht, die moralische Substanz von Herrn Chrupalla, Frau Weidel und Herrn Krah öffentlich zu machen“, sagte Fest der Welt mit Blick auf die Parteivorsitzenden sowie den AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah.
Fest war bis Februar 2023 Leiter der AfD-Delegation im Europaparlament und zwischen Januar 2020 und März 2021 Vorsitzender des Notvorstands der AfD Berlin. Für die Liste der AfD für die Europawahl im Juni wurde Fest nicht erneut aufgestellt.
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Das Europäische Parlament hob am 14. März vergangenen Jahres die Parlamentarische Immunität Fests auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der strafbaren Verleumdung des Grünen-Politikers Volker Beck auf. Fest soll den Grünen-Politiker bei einer Aussprache des EU-Parlaments zu Kinderrechten als „verkommenes, pädosexuelles Subjekt“ bezeichnet haben.
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