Im Prozess gegen den Arzt der Charité, der auf der kardiologischen Intensivstation 47i zwei schwer kranke Patienten totgespritzt haben soll, hat Staatsanwalt Martin Knispel am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in zwei Fällen sowie ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Der 56-jährige Oberarzt habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, begründete der Vertreter der Anklage.

Nach Knispels Angaben hat Gunther S. aus eigennützigen Motiven gehandelt, als er den schwer kranken Patienten, beide waren 73 Jahre alt, das Sedierungsmittel Propofol in völlig überhöhter Dosis gespritzt habe. Dadurch habe Gunther S. seine Stellung als Arzt ausgenutzt und seine Vorstellung von einem richtigen Zeitpunkt des Sterbens durchgesetzt.

Knispels Forderung nach einer Verurteilung zur Höchststrafe kommt an diesem 23. Verhandlungstag überraschend. Zwar hatte der Staatsanwalt die Taten wegen Mordes angeklagt, doch ließ die Kammer die Anklage lediglich wegen Totschlags zu. Sie ging davon aus, dass Gunther S. auch aus Mitleid mit den schwer kranken Patienten gehandelt haben könnte.

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Eine junge Krankenschwester hatte das Verfahren gegen den Arzt ins Rollen gebracht. Laura M.* hatte sich an die Vertrauensanwälte der Charité gewandt, die wiederum die Staatsanwaltschaft informierten. Die 28-Jährige gab auch vor Gericht an, dass sie am 22. November 2021 dabei gewesen sei, als Gunther S. nach einer zunächst erfolgreichen Reanimation eines Patienten die Krankenschwester Katja W. angewiesen haben soll, dem Schwerkranken Propofol zu spritzen. W. soll gezögert, doch nach nochmaliger Aufforderung die Spritze gesetzt haben. Der Patient war kurz darauf tot.

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Auch am 23. Juli 2022 beobachtet Laura M., wie Gunther S. einer Patientin das Sedierungsmittel injiziert haben soll – in einer sehr hohen, tödlichen Dosis. Die Zeugin sei uneingeschränkt glaubhaft, sagt Knispel. Ein Komplott gegen Dr. S. schließt der Staatsanwalt aus.

Der Angeklagte gab in dem Prozess zu, den beiden Patienten das Sedierungsmittel gespritzt zu haben – jedoch in wesentlich geringerer Dosierung. Er habe die im Sterben liegenden Patienten abschirmen, ihnen unnötiges Leid, Schmerzen und Todesangst ersparen wollen, begründete er sein Handeln. Das Einzige, was er sich vorwerfen müsse, sei, dass er die Propofolgabe nicht dokumentiert habe.

Die Charité hatte den Oberarzt nach Bekanntwerden der Vorwürfe im August 2022 freigestellt. Im Mai vorigen Jahres wurde Gunther S. verhaftet, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen die zunächst mitangeklagte Krankenschwester Katja W. war nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

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Bevor Knispel an diesem 23. Verhandlungstag mit seinem Plädoyer begann, hatte der Pharmakologe Roland Seifert sein Gutachten erstattet – auf Antrag der Verteidiger. Seifert, Professor an der Medizinischen Hochschule Hannover, erklärte, dass er im Blut der verstorbenen Patientin neben Propofol auch noch die Medikamente Mepivacain und Ketamin gefunden habe.

Vor allem das Mepivacain habe ihn verwundert. Es werde nur zur Lokalanästhesie benutzt und habe in der Notfallmedizin nichts zu suchen. „Wie ist der Arzneistoff in dieser tödlichen Konzentration ins Blut gekommen?“, fragte Seifert. Und durch wen? Das sei nicht dokumentiert.

Der Experte erklärte zudem, dass das Mepivacain der Patientin kurz vor ihrem Tod in einer hohen Menge verabreicht worden sein müsse. Zu den von Gunther S. selbst angegebenen Dosen Propofol meinte der Sachverständige, diese seien „definitiv zu hoch gewesen“.

* Name geändert

QOSHE - Charité-Arzt vor Gericht: Staatsanwalt fordert Mord-Urteil und lebenslange Haft - Katrin Bischoff
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Charité-Arzt vor Gericht: Staatsanwalt fordert Mord-Urteil und lebenslange Haft

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25.04.2024

Im Prozess gegen den Arzt der Charité, der auf der kardiologischen Intensivstation 47i zwei schwer kranke Patienten totgespritzt haben soll, hat Staatsanwalt Martin Knispel am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in zwei Fällen sowie ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Der 56-jährige Oberarzt habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, begründete der Vertreter der Anklage.

Nach Knispels Angaben hat Gunther S. aus eigennützigen Motiven gehandelt, als er den schwer kranken Patienten, beide waren 73 Jahre alt, das Sedierungsmittel Propofol in völlig überhöhter Dosis gespritzt habe. Dadurch habe Gunther S. seine Stellung als Arzt ausgenutzt und seine Vorstellung von einem richtigen Zeitpunkt des Sterbens durchgesetzt.

Knispels Forderung nach einer Verurteilung zur Höchststrafe kommt an diesem 23. Verhandlungstag überraschend. Zwar hatte der Staatsanwalt die Taten wegen Mordes angeklagt, doch ließ die Kammer die Anklage lediglich wegen Totschlags zu. Sie........

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