Wende im Prozess gegen einen Arzt und eine Krankenschwester der Charité, die sich vor dem Landgericht Berlin wegen Totschlags und Beihilfe verantworten müssen. Die 30. Große Strafkammer hat am Dienstag das Verfahren gegen die 39-jährige Katja W. vorläufig eingestellt. Sie muss 1500 Euro an die Witwe eines Patienten zahlen, der durch eine Überdosis Propofol gestorben sein soll.

Die Verfahrenseinstellung gegen die Zahlung einer Geldauflage ging auf einen Vorschlag des Gerichts zurück. Die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklägerin hatten diesem Vorschlag schon am vergangenen Verhandlungstag zugestimmt. Katja W. hatte sich nun zu entscheiden, ob sie es auf ein Urteil ankommen lässt oder dem Vorschlag ebenfalls zustimmt.

Nach der Würdigung der bisherigen Indizien komme bei Katja W. kein vorsätzliches, sondern lediglich ein fahrlässiges Handeln in Betracht, erklärte Gregor Herb, der Vorsitzende Richter, die Einstellung des Verfahrens gegen die Krankenschwester.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte Katja W. angeklagt, auf Anweisung des Oberarztes Gunther S. einem schwer kranken Patienten auf der kardiologischen Intensivstation eine überhöhte Dosis des Sedierungsmittels Propofol gespritzt und dadurch seinen Tod herbeigeführt zu haben. Dies war als Beihilfe zum Totschlag gewertet worden.

Die Entscheidung zur Einstellung fällte die Kammer am 17. Verhandlungstag. Katja W. hatte in all der Zeit zu den Vorwürfen geschwiegen. Harald Wostry, einer der Verteidiger von Katja W., sagte nach der Entscheidung, er habe seiner Mandantin dazu geraten, auf das Angebot der Kammer einzugehen. Als Jurist hätte er sich dagegen allerdings eine Entscheidung gewünscht.

Mit der Zustimmung sei kein Schuldeingeständnis verbunden. Der gegen Katja W. erhobene Vorwurf habe sich nicht bestätigt, sie gelte weiterhin als unschuldig. Demnächst könne und werde sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

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Gunther S. muss sich weiterhin wegen Totschlags in zwei Fällen verantworten. Er soll zwei schwer kranken Patienten, einem 73-jährigen Mann und einer gleichaltrigen Frau, eine überhöhte Dosis Propofol injiziert haben. Die Patienten starben kurz darauf.

Gunther S. hatte sein Schweigen am achten Verhandlungstag gebrochen. Der 56-Jährige, der seit Mai vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzt, hatte die Injektionen zugegeben, eine Überdosierung jedoch abgestritten. Beide Patienten hätten sich in einem aktiven Sterbevorgang befunden, als er Propofol verabreicht habe. Die Injektionen seien zulässig gewesen, um unnötiges Leid zu verhindern.

Das Verfahren gegen Gunther S. wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

QOSHE - Totschlag-Prozess gegen Charité-Arzt: Verfahren gegen Krankenschwester eingestellt - Katrin Bischoff
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Totschlag-Prozess gegen Charité-Arzt: Verfahren gegen Krankenschwester eingestellt

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20.02.2024

Wende im Prozess gegen einen Arzt und eine Krankenschwester der Charité, die sich vor dem Landgericht Berlin wegen Totschlags und Beihilfe verantworten müssen. Die 30. Große Strafkammer hat am Dienstag das Verfahren gegen die 39-jährige Katja W. vorläufig eingestellt. Sie muss 1500 Euro an die Witwe eines Patienten zahlen, der durch eine Überdosis Propofol gestorben sein soll.

Die Verfahrenseinstellung gegen die Zahlung einer Geldauflage ging auf einen Vorschlag des Gerichts zurück. Die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklägerin hatten diesem Vorschlag schon am vergangenen Verhandlungstag zugestimmt. Katja W. hatte sich nun zu entscheiden, ob sie es auf ein Urteil ankommen lässt oder dem........

© Berliner Zeitung


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