Deutsche und andere EU-Exporteure sollen sich weigern, „gewisse sensible“, sanktionierte Waren an Geschäftspartner aus Drittländern zu liefern, wenn diese nicht bereit sind, die neue Klausel „No-Re-Export-to-Russia“, auf Deutsch: Kein Re-Export nach Russland – in den Liefervertrag aufzunehmen.

Das geht aus einer Klarstellung der EU-Kommission von Ende Februar zur Implementierung der Sanktionsverordnung des EU-Rates 2023/2878 hervor, die am 18. Dezember im Rahmen des 12. Sanktionspakets gegen Russland angenommen wurde. Verträge, die seit dem 19. Dezember des letzten Jahres abgeschlossen wurden, sollen diese Klausel enthalten, erklärt die EU-Kommission. Die Klausel soll ihrerseits ab dem 20. März 2024 greifen.

Bei einem Verstoß gegen die Klausel müssen Lieferanten Zwangsvollstreckungen oder Strafen wie die Kündigung des Vertrags oder die Geltendmachung eines pauschalierten Schadenersatzes fürchten.

Die EU-Verordnung Nr. 833/2014 verbietet den europäischen Unternehmen, wissentlich und absichtlich an Aktivitäten teilzunehmen, die eine Umgehung der Sanktionsvorschriften gegen Russland bezwecken oder bewirken. Die Wirtschaftsakteure sollten auch wachsam gegenüber Versuchen Dritter sein, sie in Umgehungspläne zu verwickeln, heißt es. Diese Vorschriften gelten unabhängig davon, in welchem Nicht-EU-Land die Gegenpartei ansässig ist.

„Wenn Sie glauben, dass Sie Zeugen von Sanktionsverstößen oder -umgehungen sind, sollten Sie dies Ihrer zuständigen nationalen Behörde oder anonym über das EU-Whistleblower-Tool3 melden.“

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26.02.2024

Die Klausel gilt für Waren aus den Bereichen Luftfahrt, einschließlich des Flugzeugtreibstoffs, Feuerwaffen und für alle Güter höherer Priorität mit doppeltem Verwendungszweck und „fortgeschrittene technologische Güter, die in russischen Waffensystemen verwendet werden“, einschließlich der Mikrochips, Digitalkameras, Dioden, Transistoren, Lager, Oszilloskope.

Sanktionen der USA: Türkische Exporteure fordern „Ausnahme“ für Russland

24.02.2024

Bosch verkauft Werke in Russland: Warum sind die Chinesen abgesprungen?

vor 7 Std.

Das US-amerikanische Portal Bloomberg berichtete zuletzt unter Berufung auf EU-Beamte, dass Russland in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck im Wert von 450 Millionen Euro importiert habe, die in der EU hergestellt worden seien.

Die EU-Beamten stellen fest, dass nach dem russischen Angriff auf die Ukraine die Ausfuhr von diesen Gütern aus der EU in Drittländer stark zugenommen habe. Unter den Ländern, die diese Waren dann nach Russland liefern, wurden die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate, Serbien, China, Usbekistan, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien genannt.

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QOSHE - Neue Klausel: So verbietet die EU ab März Re-Exporte nach Russland - Liudmila Kotlyarova
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Neue Klausel: So verbietet die EU ab März Re-Exporte nach Russland

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28.02.2024

Deutsche und andere EU-Exporteure sollen sich weigern, „gewisse sensible“, sanktionierte Waren an Geschäftspartner aus Drittländern zu liefern, wenn diese nicht bereit sind, die neue Klausel „No-Re-Export-to-Russia“, auf Deutsch: Kein Re-Export nach Russland – in den Liefervertrag aufzunehmen.

Das geht aus einer Klarstellung der EU-Kommission von Ende Februar zur Implementierung der Sanktionsverordnung des EU-Rates 2023/2878 hervor, die am 18. Dezember im Rahmen des 12. Sanktionspakets gegen Russland angenommen wurde. Verträge, die seit dem 19. Dezember des letzten Jahres abgeschlossen wurden, sollen diese Klausel enthalten, erklärt die EU-Kommission. Die Klausel soll ihrerseits ab dem 20.........

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