Die Letzte Generation hat am 1. Februar den Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft (RAZ) gegründet, um Aktivisten rechtlich zu unterstützen. Wie die Berliner Zeitung berichtete, sind die Accounts des Vereins auf X und Instagram gesperrt.

„Man müsste den Social-Media-Auftritt auf beiden Kanälen kennen, um den Grund für die Sperre zu erahnen“, sagt Rechtsanwalt David Herz, Fachanwalt für Medienrecht der Buse Herz Grunst Rechtsanwälte. Er weist auch darauf hin, dass die Sperrung nur vorübergehend sein könnte: „Wenn genügend Profilmeldungen eingehen, ist der Dienstleister als Provider verpflichtet, das zu prüfen.“

Auch die Website und der Social-Media-Auftritt der Letzten Generation selbst waren schon einmal gesperrt. Die Bewegung wurde aber vom Verfassungsschutz nicht als extremistisch eingestuft. Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt.

Herz hat zwei mögliche Erklärungen für die Sperrung von RAZ auf Instagram und X: Entweder haben Nutzer die Social-Media-Auftritte gemeldet und die dort veröffentlichten Meinungsäußerungen falsch interpretiert. „Die Grenzen von Hassrede und Polemik sind für Laien schwer erkennbar“, sagt er. Hassrede würde gegen die Regeln verstoßen, Polemik als scharfe Kritik nicht.

Denkbar wäre laut dem Rechtsanwalt auch ein vermeintlicher Verstoß gegen X‘ „Verhaltensstandards zur Monetarisierung für Gestalter*innen“. „Diese Regeln sind hier besonders wichtig, weil RAZ zu Spenden aufruft“, sagt Herz. Das könne sich auf formale Fehler oder Inhalte beziehen.

Dazu gehörten der Aufruf zu kriminellem Verhalten, irreführende Behauptungen und Monetarisierung im Zusammenhang mit Konflikten und Massengewalt.

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Letzte Generation: Warum wurden die Social-Media-Auftritte ihres neuen Vereins gesperrt?

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07.02.2024

Die Letzte Generation hat am 1. Februar den Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft (RAZ) gegründet, um Aktivisten rechtlich zu unterstützen. Wie die Berliner Zeitung berichtete, sind die Accounts des Vereins auf X und Instagram gesperrt.

„Man müsste den Social-Media-Auftritt auf beiden Kanälen kennen, um den Grund für die Sperre zu erahnen“, sagt Rechtsanwalt David Herz, Fachanwalt für Medienrecht der Buse Herz Grunst Rechtsanwälte. Er weist auch darauf hin, dass die........

© Berliner Zeitung


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