Der Vorverkauf beginnt. Das neue Berlin-Abo, Nachfolger des 29-Euro-Tickets, ist von diesem Dienstag an zu haben. Ob man von einem bestehenden Abo wechseln oder als Novize einen neuen Vertrag abschließen möchte: Beides ist wie angekündigt ab dem 23. April möglich.

„Online und in unseren Kundenzentren“, teilten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit. Doch was müssen die Fahrgäste bei dem neuen Jahres-Abo für Berlin beachten? Was ist damit möglich – und was nicht? Unser Servicestück.

Ab wann gilt das Berlin-Abo? Das Ticket kann vom 1. Juli 2024 an genutzt werden.

Wo gilt das neue 29-Euro-Ticket? Mit dem Berlin-Abo kann der gesamte Nahverkehr im Berliner Stadtgebiet genutzt werden: Regionalverkehrszüge, U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen, Linienbusse und BVG-Fähren. Es gilt zum Beispiel für die BVG, die S-Bahn Berlin, DB Regio und die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG). Ganz wichtig: An der Stadtgrenze ist Schluss, ohne Ausnahme. Weil sich das Geltungsgebiet auf den Tarifbereich Berlin AB beschränkt, kann das neue Abo für Fahrten zum Flughafen BER, nach Potsdam oder zu anderen Zielen außerhalb von Berlin nicht genutzt werden.

Wie viel kostet das Berlin-Abo? 29 Euro im Monat.

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Ist es auch als Monatskarte erhältlich? Nein! Wie der Name schon sagt: Es handelt sich um ein Abo – genauer gesagt um ein Jahresabonnement. Das neue Ticket hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten, betont die BVG. So lange muss man sich als Kunde binden – und bezahlen. „Danach verlängert sich das Abonnement automatisch und hat ab dann eine monatliche Kündigungsfrist“, so das Landesunternehmen.

Bleibt das Deutschlandticket im Angebot? Ja! Wer das bundesweit gültige Angebot weiterhin nutzen möchte, kann das tun. Er oder sie muss nichts unternehmen, der Vertrag läuft einfach weiter. Der Abschluss von neuen Verträgen fürs Deutschlandticket ist weiterhin möglich. Auch für Kunden, die nur selten außerhalb Berlins unterwegs sind, kann es das günstigere Angebot sein. Das Deutschlandticket für (derzeit noch) 49 Euro gilt deutschlandweit und ist anders als das Berlin-Abo monatlich kündbar – auch schon im ersten Jahr. Dagegen hat das Berlin-Abo eine Laufzeit von mindestens zwölf Monaten, und es gilt nur im Stadtgebiet Berlin. In zwei Punkten gibt es keinen Unterschied: Mit beiden Fahrkarten darf man innerhalb Berlins alle öffentlichen Nahverkehrsmittel nutzen und auch Kinder unter sechs Jahren kostenlos mitnehmen.

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21.04.2024

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Kann mein Berlin-Abo von anderen genutzt werden? Nein! Das neue Ticket ist nicht übertragbar. Das bedeutet: Die Karte darf nur von dem Ticketinhaber genutzt werden, dessen Name darauf eingetragen ist und der dies nachweisen kann.

Darf ich andere Personen kostenlos mitnehmen? Nein! Jedenfalls keine Erwachsenen und Jugendlichen, auch keine Kinder, die sechs Jahre oder älter sind. Sie alle brauchen eigene Tickets. Einzige Ausnahme ist wie gesagt: Kinder unter sechs Jahren dürfen kostenlos mitfahren.

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Darf ich ein Fahrrad kostenlos mitnehmen? Nein. Dafür ist eine Fahrradkarte nötig.

Darf ich einen Hund kostenlos mitnehmen? Ja, das ist erlaubt.

Ist das Berlin-Abo auch als Seniorenkarte erhältlich? Nein, für alle Kundengruppen gibt es das neue Ticket nur in einer einzigen Variante – egal wie alt die Nutzer sind, ob sie studieren oder zur Schule gehen.

In welcher Form gibt es das Berlin-Abo? Entweder als Handyticket oder als Chipkarte. Auf Papier ist das neue Ticket nicht erhältlich. Nach Informationen der Berliner Zeitung wird es auch nicht möglich sein, bestehende Chipkarten zu überschreiben. Weil erwartet wird, dass mehrere Hunderttausend Stammkunden von ihren bestehenden Abos zum Berlin-Abo wechseln werden, befürchten IT-Planer eine Überlastung der Computer-Infrastruktur. Vorerst gilt: In jedem Fall ist eine neue Chipkarte erforderlich.

Wo gibt es weitere Informationen? Online sowie in den Kundenzentren und anderen Verkaufsstellen der Berliner Nahverkehrsunternehmen – etwa bei der BVG und der S-Bahn Berlin. Dem Vernehmen nach stellt die S-Bahn sogar befristet Mitarbeiter ein, um die Flut von Anträgen bearbeiten und Fragen beantworten zu können. Wer jetzt schon Stammkunde ist und ein Abonnement besitzt, soll angeschrieben werden. Auch der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) steht mit Informationen zur Verfügung.

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Wie wird das Berlin-Abo finanziert? Durch Steuergeld. In den Landeshaushalt sind 300 Millionen Euro pro Jahr eingestellt worden. Laut Senat können damit in diesem Jahr rund 650.000 sowie 2025 670.000 Berlin-Abos finanziert werden. Momentan besitzen aber fast 900.000 Berliner Kunden der BVG, der S-Bahn sowie der anderen Nahverkehrsunternehmen ein 49-Euro-Ticket. Je mehr Stammkunden zu dem neuen Angebot wechseln, desto stärker steigt der Zuschussbedarf. Wenn das Deutschlandticket wie erwartet teurer wird, könnte die Zahl der Wechsler steigen. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) erwartet, dass Berlin bis zu 350 Millionen Euro zuschießen muss.

Wie lange wird es das neue 29-Euro-Ticket geben? Die Senatsverwaltung hat die Tarifgenehmigung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Angebot finanziert wird. In der Berliner SPD werden Stimmen, die eine Abkehr von der bisherigen Politik der Wohltaten fordern, immer lauter. Neuköllns Bezirksbürgermeister Martin Hikel und Ex-Staatssekretärin Nicola Böcker-Giannini, das aussichtsreichste Bewerber-Duo für den Chefposten auf Landesebene, gehören zu dieser Fraktion. Sie haben sich skeptisch zum 29-Euro-Ticket geäußert. Doch sie wissen auch, dass es in der Koalitionsvereinbarung und im Landeshaushalt verankert ist. Ein Stopp ist nicht geplant. Hikel und Böcker-Giannini schließen aber nicht aus, dass das Berlin-Abo später wieder entfällt.

QOSHE - Jetzt geht’s los: Was Fahrgäste beim neuen 29-Euro-Ticket beachten müssen - Peter Neumann
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Jetzt geht’s los: Was Fahrgäste beim neuen 29-Euro-Ticket beachten müssen

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23.04.2024

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