Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Im Tierstrafrecht trifft diese Stammtischparole leider zu, wie eine just von der grünen Bundestagsfraktion veranstaltete Expertenrunde zum Ausdruck brachte. So wies etwa die Richterin und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, Barbara Felde, darauf hin, dass Einzelvergehen, zum Beispiel das Zertrampeln von 30 Mäusen für ein Fetischvideo, in der Regel geahndet würden, wohingegen Verursacher massenhaften Leids oft straflos ausgingen. Verwiesen wurde hierbei auf einen Agrarunternehmer, der über Jahre hinweg 60.000 Hühner in zu kleinen Käfigen hielt, in denen sie nicht einmal aufrecht stehen konnten. In den vergangenen 16 Jahren sei keine

QOSHE - Speziesismus | Tierschutzgesetz-Reform: Die Ampelkoalition und das Lebensrecht von Huhn und Hummer - Björn Hayer
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Speziesismus | Tierschutzgesetz-Reform: Die Ampelkoalition und das Lebensrecht von Huhn und Hummer

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19.04.2024

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Im Tierstrafrecht trifft diese Stammtischparole leider zu, wie eine just von der grünen Bundestagsfraktion veranstaltete Expertenrunde........

© der Freitag

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