Wie weit darf jemand gehen, der glaubt, ein Leben zu schützen? Ende Januar beantwortete die Bundesregierung diese Frage in einem Gesetzesentwurf zur sogenannten Gehsteigbelästigung vor Schwangerschaftsabbrüchen. Die gezielte Ansprache Schwangerer vor Beratungsstellen und Praxen soll mit einem Bußgeld belegt werden, ebenso Mahnwachen, Schilder, jedes Verhalten, das den Zugang zu den Einrichtungen beeinträchtigt. 100 Meter Abstand müssen sie halten, die sogenannten Lebensschützer, wenn sie lautstark beten, Schockfotos zeigen oder Plakate hochhalten, auf denen ein glückloser Embryo fragt: Mama, warum wolltest du mich nicht? Die Protestformen sind unterschiedlich und oft kreativ, das Ziel immer das gleiche: Den Schwangerschaftsabbruch, zu dem sich die An

QOSHE - Selbstbestimmung | Belästigung bei Schwangerschaftsabbruch: „Ich war total am Ende“ - Özge Inan
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Selbstbestimmung | Belästigung bei Schwangerschaftsabbruch: „Ich war total am Ende“

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15.02.2024

Wie weit darf jemand gehen, der glaubt, ein Leben zu schützen? Ende Januar beantwortete die Bundesregierung diese Frage in einem Gesetzesentwurf zur sogenannten........

© der Freitag

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