Der ehemalige US-Präsident Donald Trump.

© Quelle: Steve Marcus/Las Vegas Sun via A

Nach dem Obersten Gericht von Colorado schließt auch die Innenministerin von Maine den führenden republikanischen Präsidentschaftsbewerber vorläufig von der Wahl aus. Damit landet der Streit endgültig vor dem höchsten US-Gericht. Für den Kampf gegen den demokratiefeindlichen Trumpismus ist das eine gefährliche Entwicklung, kommentiert Karl Doemens.

Washington. Es sieht nicht gut aus für Donald Trump – jedenfalls, wenn man den Überschriften glauben darf: Als zweiter Bundesstaat nach Colorado hat nun auch Maine den führenden Bewerber um die republikanische Präsidentschaftskandidatur von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen. Bleibt die Entscheidung bestehen, hätte sie für den 77-Jährigen ernste Konsequenzen: Anders als in Colorado, wo zuletzt alle Mandate an die Demokraten gingen, hatte Trump in Maine 2020 eine Wahlperson gewonnen. Er hätte bei der Endauszählung also theoretisch eine Stimme weniger.

Doch so weit ist es noch lange nicht. Und mutmaßlich wird es dazu auch niemals kommen. Deshalb ist Vorsicht angebracht bei der Einordnung der jüngsten Entscheidung. Für Jubelstürme besteht jedenfalls kein Anlass.

So sehr man sich nämlich wünschen muss, dass der demokratieverachtende Rechtspopulist von der politischen Bühne der USA verschwindet: Sein Ausschluss von den Wahlen aufgrund eines bislang unerprobten Verfassungszusatzes von 1868 ist juristisch umstritten, politisch extrem heikel und praktisch bis auf Weiteres wirkungslos.

Zwar sind nach dem einschlägigen Paragrafen Teilnehmer eines Aufstandes von künftigen hohen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen, doch ist unklar, ob dies auch auf Präsidenten zutrifft und wer das entscheiden kann. Das Landesverfassungsgericht von Colorado und die zur demokratischen Partei gehörende Innenministerin von Maine haben Trump disqualifiziert, die obersten Gerichte in Minnesota und Michigan haben bei gleicher Faktenlage entsprechende Klagen zurückgewiesen.

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Damit ist klar: Der Streit wird am Ende vom obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court, entschieden werden müssen. Bis zu dessen Entscheidung sind die Urteile erst einmal ausgesetzt. Trump kann also weiter in den ganzen USA um Stimmen werben. Der Supreme Court aber muss in der heißen Phase des Wahlkampfes entscheiden, ob er einen der beiden mutmaßlichen Kandidaten aus dem Rennen nimmt. Das wäre schon in einer gefestigten Demokratie eine extrem brisante Entscheidung.

Im extrem polarisierten gesellschaftlichen Klima der USA käme eine Disqualifizierung Trumps durch das höchste Gericht einer politischen Atomexplosion gleich. Ob der mehrheitlich stramm rechts besetzte, ohnehin mit einem dramatischen Ansehensverlust kämpfende Supreme Court dazu den Mut hat, kann man zumindest infrage stellen. Eher könnten die Richter geneigt sein, ihre Entscheidung bis nach der Wahl auf die lange Bank zu schieben.

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Doch auch politisch bergen die Vorstöße enorme Risiken. Trump ist ein gewissenloser Verbrecher. Er hat tausendfach gelogen, betrogen, verleumdet und am 6. Januar 2021 einen Putschversuch angezettelt. Er gehört hinter Gitter und darf nie wieder ins Weiße Haus einziehen. Doch für seine Straftaten sind die Gerichte zuständig, wo derzeit vier Verfahren laufen. Seinen Ausschluss von politischen Ämtern hätte der Kongress beschließen können und müssen. Den entsprechenden Voten hat sich das Parlament aber in zwei Impeachmentverfahren verweigert.

Wenn nun durch die Hintertür eines obskuren Verfassungszusatzes buchstäblich in letzter Minute seine Kandidatur verhindert würde, wäre das ein Turbo für die Verschwörungsmythen seiner Anhängerinnen und Anhänger, die ihr Idol ohnehin als Opfer einer politischen Intrige sehen. So paradox es klingt: Wahrscheinlich könnte Trump kaum etwas Besseres passieren als eine historisch beispiellose Disqualifizierung. Sie würde ihn endgültig zum Märtyrer des „deep state“ machen, seine bedingungslos loyale Basis bis an den Rand eines Bürgerkrieges aufputschen und mutmaßlich statt seiner eine trumpistische Marionette ins Weiße Haus spülen.

Der nationalistischen, demokratiefeindlichen und inzwischen offen rechtsextreme Bewegung, die Trump anführt, kann man mit einem Richterspruch nicht beikommen. Man muss sie in der Sache stellen, ihre opportunistischen Wegbereiter in den Parlamenten herausfordern, ihre Geldgeber unter Druck setzen. Auch die Medien haben eine Verantwortung: Sie müssen endgültig aufhören, Trump als schrillen, aber unterhaltsamen Horrorclown zu porträtieren und ihn als das bezeichnen, was er ist: ein brandgefährlicher Demagoge, ein krankhafter Narzisst und ein Möchtegerndiktator mit faschistischem Gedankengut. Dieser geballte Widerstand ist wichtig und dringend notwendig. Aber letztlich besiegen kann man Trump und seine Sekte nur politisch an einem einzigen Ort – der Wahlurne.

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Trumps Wahlausschluss in Maine: Ein heikler Pyrrhussieg mit Paragrafen

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29.12.2023

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump.

© Quelle: Steve Marcus/Las Vegas Sun via A

Nach dem Obersten Gericht von Colorado schließt auch die Innenministerin von Maine den führenden republikanischen Präsidentschaftsbewerber vorläufig von der Wahl aus. Damit landet der Streit endgültig vor dem höchsten US-Gericht. Für den Kampf gegen den demokratiefeindlichen Trumpismus ist das eine gefährliche Entwicklung, kommentiert Karl Doemens.

Washington. Es sieht nicht gut aus für Donald Trump – jedenfalls, wenn man den Überschriften glauben darf: Als zweiter Bundesstaat nach Colorado hat nun auch Maine den führenden Bewerber um die republikanische Präsidentschaftskandidatur von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen. Bleibt die Entscheidung bestehen, hätte sie für den 77-Jährigen ernste Konsequenzen: Anders als in Colorado, wo zuletzt alle Mandate an die Demokraten gingen, hatte Trump in Maine 2020 eine Wahlperson gewonnen. Er hätte bei der Endauszählung also theoretisch eine Stimme weniger.

Doch so weit ist es noch lange nicht. Und mutmaßlich wird es dazu auch niemals kommen. Deshalb ist Vorsicht angebracht bei der Einordnung der jüngsten Entscheidung. Für Jubelstürme besteht jedenfalls kein Anlass.

So sehr man sich nämlich wünschen muss, dass der demokratieverachtende Rechtspopulist von der politischen Bühne der USA verschwindet: Sein Ausschluss von den Wahlen aufgrund eines bislang unerprobten Verfassungszusatzes von 1868 ist juristisch umstritten, politisch extrem heikel und praktisch bis auf Weiteres wirkungslos.

Zwar sind nach dem einschlägigen Paragrafen Teilnehmer eines Aufstandes von künftigen hohen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen, doch ist unklar, ob dies auch auf Präsidenten zutrifft und wer das entscheiden kann. Das Landesverfassungsgericht von Colorado und die zur demokratischen Partei gehörende Innenministerin von Maine haben Trump disqualifiziert, die obersten Gerichte in Minnesota und Michigan haben bei gleicher Faktenlage entsprechende Klagen zurückgewiesen.

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© Die Harke


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