Der „Masterplan“ zur Migrationspolitik, den Markus Söder zur Klausurtagung der CSU-Fraktion vorgestellt hat, sammelt im Wesentlichen die Vorschläge, die seit November - oder schon viel länger - auf dem Tisch liegen. Immerhin: Vor Jahren wäre er dafür noch gesteinigt worden. Die Stichworte sind Relativierung des individuellen Grundrechts auf Asyl, Asylverfahren in Drittstaaten, Abschiebezentren in Bundesverantwortung, mehr sichere Herkunftsstaaten.

Auch die Forderung, ukrainische Flüchtlinge vom Bürgergeld in die Leistungsgesetze für Asylbewerber zu überführen, nimmt Kritik an dieser Privilegierung auf, die es schon seit Beginn der Flüchtlingswelle vor dem russischen Angriff auf die Ukraine gibt. Bayern kann versuchen, jeden dieser Punkte über den Bundesrat zu forcieren. Entscheidend aber ist, was die Bundesregierung tut. Die wiederum zeigt auf die EU und sagt, entscheidend sei, was dort beschlossen werde.

Falsch ist das nicht, aber richtig auch nicht. Wirklich interessiert an einer dauerhaften Begrenzung des Zustroms aussichtsloser Asylbewerber scheinen nur die Länder und die Kommunen zu sein, außerdem die Länder in der EU, die nicht gerade den Geschmack der Berliner Regierung treffen. Die agiert mit vornehmer Zurückhaltung.

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Was in der EU verabredet wurde, vor allem Asylverfahren an den Außengrenzen, wird aber noch auf sich warten lassen. So lange werden in Deutschland noch viele „Asylwenden“ gefordert werden, ohne dass tatsächlich eine Wende zu erwarten ist. So gut wie überall hat man begriffen, dass das ein Spiel mit dem Feuer ist. Nur in Berlin nicht.

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Spiel mit dem Feuer

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16.01.2024

Der „Masterplan“ zur Migrationspolitik, den Markus Söder zur Klausurtagung der CSU-Fraktion vorgestellt hat, sammelt im Wesentlichen die Vorschläge, die seit November - oder schon viel länger - auf dem Tisch liegen. Immerhin: Vor Jahren wäre er dafür noch gesteinigt worden. Die Stichworte sind Relativierung des individuellen Grundrechts auf Asyl, Asylverfahren in Drittstaaten, Abschiebezentren in Bundesverantwortung, mehr sichere Herkunftsstaaten.

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