Eine Party eines Abschlussjahrgangs im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz im nordosthessischen Rotenburg hatte im Januar mit einem scheinbaren Skandal geendet. Gäste der Feier hatten die Schulleitung darüber informiert, dass bei dieser Gelegenheit rechtsextreme und rassistische Gesänge angestimmt worden seien. Polizei und Staatsschutz wurden eingeschaltet, die Staatsanwaltschaft Fulda nahm Ermittlungen auf. Vorläufiges Ergebnis jetzt: An den Vorwürfen ist nichts dran. Das ist eine gute Nachricht. Und eine schlechte.
Über das Rotenburger Fest war bundesweit berichtet worden, der Hessische Landtag befasste sich mit dem Thema, Innenminister Alexander Lorz (CDU) kündigte dienstrechtliche Maßnahmen für jene an, denen eine rassistische Entgleisung nachgewiesen werde. Solche Entgleisungen soll es gar nicht gegeben haben, meldete am Donnerstag die Deutsche Presse-Agentur, und dass die Staatsanwaltschaft Fulda auf Anfrage mitgeteilt habe, die Vernehmung von mehr als 50 Zeugen sowie die Inaugenscheinnahme mehrerer Videos der Veranstaltung hätten die Gerüchte, dass bei dem Fest fremdenfeindliche Lieder gesungen worden seien, nicht erhärten können. Die Reaktion auf diese Erkenntnisse kann nichts anderes als Erleichterung sein.
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Es bleibt aber ein ungutes Gefühl, mindestens. Denn wenn tatsächlich von den schwerwiegenden Vorwürfen nichts bleibt: Dann waren unter den angehenden Beamten, die sich auf dem Fest vergnügt haben, auch Leute, die nichts dabei finden, falsche Anschuldigungen zu erheben.
Wären die vorgeworfenen Entgleisungen jemandem nachzuweisen: Er sollte kein Staatsdiener sein dürfen. Gelänge es, einen zu identifizieren, der ungerechtfertigt die Maschinerie von Polizei und Justiz in Gang gesetzt hat: Auch das müsste ein Ausschlusskriterium für die Beschäftigung im Beamtenverhältnis sein.