Ob die Berliner Bürger wohl mehrheitlich dem Bundesverfassungsgericht dankbar sind – und Friedrich Merz und der Bundestagsfraktion von CDU und CSU nicht mehr so gram, wie es die Ampelregierung nach dem Scheitern ihrer Haushaltseskapaden in Karlsruhe gerne hätte? Denn diesmal folgte das höchste deutsche Gericht der Argumentation der Union nicht, wonach es zur Heilung der eklatanten Wahlfehler der Berliner Verwaltung bei der Ausrichtung und der Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 damit nicht sein Bewenden haben könnte, dass die Wahl nur in 431 von 2256 Wahllokalen in der Bundeshauptstadt wiederholt werden muss. Nun sind es 445.

Aber auch das bedeutet, dass gerade einmal jeder fünfte Wahlberechtigte in den kommenden Wochen eine Wahlbenachrichtigung erhalten wird – und nicht die Wahlberechtigten in sechs der zwölf Bundestagswahlkreise, wie von dem damaligen Bundeswahlleiter Georg Thiel in einem aufsehenerregenden Einspruch gefordert, geschweige denn alle Berliner, wie es der Verfassungsgerichtshof des Landes im vergangenen Winter entschieden und eine komplette Wiederholung der gleichzeitig abgehaltenen Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen der Millionenstadt anberaumt hatte.

QOSHE - Eine Fehleinschätzung sondergleichen - Daniel Deckers
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Eine Fehleinschätzung sondergleichen

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19.12.2023

Ob die Berliner Bürger wohl mehrheitlich dem Bundesverfassungsgericht dankbar sind – und Friedrich Merz und der Bundestagsfraktion von CDU und CSU nicht mehr so gram, wie es die Ampelregierung nach dem Scheitern ihrer Haushaltseskapaden in Karlsruhe gerne hätte? Denn diesmal folgte das höchste........

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