Die geplante Arbeitspflicht für Asylbewerber in einem Thüringer Landkreis erregt überregional Aufsehen. Offenbar ist schon die Tatsache ungewöhnlich, dass Behörden den gesetzlichen Spielraum nutzen, von Asylbewerbern auch Gegenleistungen für die Gesellschaft einzufordern, die ihnen Schutz bietet. Es geht um einfache Arbeit bis zu vier Stunden täglich für eine symbolische Vergütung von 80 Cent.
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Der monetäre Anreiz ist denkbar gering, doch können Geflüchtete über solche Dienste ihren Integrationswillen zeigen. Das dürfte Bleibechancen fördern und zu mehr Akzeptanz der Anwohner beitragen. Gut, dass der CDU-Landrat, gestützt auf einen selbst von Grünen und SPD getragenen Beschluss, den Vorstoß wagt, der auch Widerspruch weckt.
Die örtliche Politik tut damit, was in ihrer Macht steht, um die Probleme zu lindern, die durch Ausnutzung des Asylrechts und oft lange Asylverfahren entstehen. Könnten die Verfahren durch mehr Kapazitäten in Behörden und Gerichten auf wenige Wochen verkürzt werden, stellte sich die Frage der Arbeitspflicht gar nicht. Das zu ändern ist Sache des Bundes.