Die Geschichte der Deutschen und der Kapitaldeckung in der Altersvorsorge ist gezeichnet von unglücklichen Umständen und vielen Missverständnissen. Die bismarcksche Kapitaldeckung geriet durch die Finanzturbulenzen nach dem Ersten Weltkrieg ins Trudeln.
In einer Phase zunehmender Geburten nach dem Zweiten Weltkrieg erwies sich dann das Umlageverfahren als stabilisierend. Durch den demographischen Wandel musste die Politik umschwenken. Als Kanzler Gerhard Schröder und sein Sozialminister Walter Riester die nach diesem benannte Förderrente einführten, beabsichtigten sie zwar einen höheren Anteil von Produktivkapital am Altersvermögen.
Doch sie designten die neue Zusatzvorsorge so, dass die Sparer am Ende vor allem Festverzinsliche in ihren Portfolios hatten. Im Nullzinstal war das äußerst misslich. Nun sollte auf Betreiben der FDP das Generationenkapital kommen. Doch durch das Urteil zur Schuldenbremse ist jetzt nicht genug Geld dafür da. Immer gibt es Gründe, warum eine vernünftige ergänzende Kapitaldeckung gerade nicht passt.
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Doch diesmal sollte es wirklich nur eine Verzögerung sein. Auch die Reform des Riester-Marktes sollte zur Folge haben, dass der Anteil attraktiver, renditeträchtiger Geldanlagen in den Portfolios zunimmt. Es gibt keinen Grund, warum Ruheständler in Deutschland einen geringeren Lebensstandard finanzieren können sollten als Niederländer, Dänen oder Schweden.