Auf dem Radschnellweg zwischen Langen und Darmstadt dürfen von Mitte Mai an – probeweise und zunächst nur für ein Jahr – auch S-Pedelecs oder Speed-Pedelecs fahren. Diese bis zu 45 Kilometer in der Stunde schnellen Elektrofahrräder sehen zwar aus wie normale E-Bikes, fallen aber in die Kategorie der Kleinkrafträder. Wie bei einem Moped oder Mofa ist ein Versicherungsschild nötig, und es gilt eine Helmpflicht. S-Pedelecs dürfen zudem grundsätzlich nur mit Fahrerlaubnis und üblicherweise eben nicht auf Radwegen, sondern allein auf der Straße gefahren werden.

Und jetzt? S-Pedelecs doch auf Radwegen? Grundsätzlich wäre das im Sinne der angestrebten Verkehrswende. Ausgewählte Strecken wie beispielsweise Radschnellwegverbindungen sind durchaus für S-Pedelecs geeignet. Sie erreichen ihre Höchstgeschwindigkeit nämlich nur kurzzeitig und unter maximaler Anstrengung des Fahrers, sind also eigentlich mit Rennrädern zu vergleichen. Und diese dürfen schließlich auch uneingeschränkt auf Radwegen benutzt werden.

Klar ist indes, dass S-Pedelecs nur auf bestimmten Strecken und wohl nur außerhalb geschlossener Ortschaften auf Radwegen zugelassen sein sollten. Insbesondere dort, wo Fußgänger gefährdet werden könnten, ist die Freigabe von Radwegen keine Lösung. Und selbst jenseits der Stadtgrenzen gilt: Wenn S-Pedelecs an ausgewählten Orten die Landstraßen verlassen dürfen, darf das nicht dazu führen, dass diese schnellen Elektroräder den nicht motorisierten Radverkehr gefährden oder gar verdrängen.

Andererseits: Warum soll auf besonders gut ausgebauten Radrouten nicht möglich sein, was auf deutschen Autobahnen Normalität ist? Dort zuckelt mancher mit seinem Wagen auf der rechten Fahrspur mit Tempo 80 dahin, während andere Autos auf der Überholspur mit der dreifachen Geschwindigkeit vorbeiziehen. Alles eine Frage der Aufmerksamkeit, der Vorsicht und der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Auch Speed-Pedelecs müssen nicht ständig mit maximaler Geschwindigkeit betrieben werden. Mehr noch: Wer mit einem solchen Zweirad andere in Gefahr bringt, dem kann – anders als den meisten anderen Fahrradrasern – die Fahrerlaubnis entzogen werden. Also nur Mut: Freie Fahrt für freie Radler! Einen Versuch ist es allemal wert.

QOSHE - Wie auf der Autobahn - Ralf Euler
menu_open
Columnists Actual . Favourites . Archive
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close
Aa Aa Aa
- A +

Wie auf der Autobahn

15 0
17.04.2024

Auf dem Radschnellweg zwischen Langen und Darmstadt dürfen von Mitte Mai an – probeweise und zunächst nur für ein Jahr – auch S-Pedelecs oder Speed-Pedelecs fahren. Diese bis zu 45 Kilometer in der Stunde schnellen Elektrofahrräder sehen zwar aus wie normale E-Bikes, fallen aber in die Kategorie der Kleinkrafträder. Wie bei einem Moped oder Mofa ist ein Versicherungsschild nötig, und es gilt eine Helmpflicht. S-Pedelecs dürfen zudem grundsätzlich nur mit Fahrerlaubnis und üblicherweise eben nicht auf Radwegen, sondern allein auf der Straße........

© Frankfurter Allgemeine


Get it on Google Play