Im Zweifel gilt: Hände weg vom Grundgesetz. Manche Änderungen sind nötig. Aber viele andere Pläne sind eher Ausflüchte und drohen, die Kraft der Verfassung zu verwässern. Das gilt auch für das ursprüngliche Vorhaben der Ampel, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen.

Dabei ist die starke Formulierung, dass niemand wegen seiner Rasse diskriminiert werden darf, doch keine fragwürdige Unterteilung von Menschen – nein, hier zeigt sich gerade die Abkehr vom nationalsozialistischen Wahn.

Jeder weiß, was damit gemeint ist. Ganz abgesehen davon, dass eine Neufassung des Gleichheitssatzes, der Diskriminierungen aufgrund bestimmter Merkmale verbietet, einen gleichen Schutz vor rassistischer Verfolgung hätte sicherstellen müssen. Echte Rassisten berufen sich ohnehin wohl kaum auf das Grundgesetz.

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Diskriminierungsverbot : Ampel wird Begriff „Rasse“ offenbar doch nicht aus Grundgesetz streichen

Dass die Ampel ihren Plan jetzt aufgibt, sollte Anlass sein, auch sonst die Verfassung erst einmal ihrem Sinn nach Ernst zu nehmen, bevor man aus tagespolitischen Erwägungen die einst wohltuend schlanke Grundordnung aufbläst, überfrachtet und auch dafür sorgt, dass (vermeintliche) Alltagsprobleme in den Rang verfassungsrechtlicher Streitigkeiten erhoben werden.

So delegiert man Entscheidungen nach Karlsruhe und delegitimiert damit die Politik. Das kann gerade in diesen Zeiten niemand wollen, dem die freiheitliche Grundordnung am Herzen liegt.

QOSHE - Hände weg vom Grundgesetz - Reinhard Müller
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Hände weg vom Grundgesetz

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10.02.2024

Im Zweifel gilt: Hände weg vom Grundgesetz. Manche Änderungen sind nötig. Aber viele andere Pläne sind eher Ausflüchte und drohen, die Kraft der Verfassung zu verwässern. Das gilt auch für das ursprüngliche Vorhaben der Ampel, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen.

Dabei ist die starke Formulierung, dass niemand wegen seiner Rasse........

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