Auch das ist Bürokratieabbau: Wer dauernd eine Überlastung der Justiz beklagt, muss sich fragen lassen, was er selbst dazu beiträgt. Etwa durch überflüssige Gesetze. Im Fall der Strafverschärfung für die Verbreitung, den Erwerb und Besitz von Kinderpornographie, welche die Ampelregierung jetzt richtigerweise zurücknimmt, geht es um noch mehr.

Eltern, Lehrer, der Sache nach gänzlich Unverdächtige wurden der Strafverfolgung ausgesetzt, obwohl sie nur Material weiterleiteten, das sie auf den Geräten ihrer Schutzbefohlenen entdeckt hatten.

Natürlich ist es gerade der Sinn von Ermittlungen herauszufinden, ob ein Verhalten strafbar ist. Es gab schließlich auch schon Abgeordnete, die offenbar nicht nur aus beruflichen Gründen widerwärtige Aufnahmen horteten.

Doch in der digitalen Welt den Besitz und die Weiterleitung von Dateien als Verbrechen zu bestrafen ohne die Möglichkeit einer Differenzierung, eines Eingehens auf einen minder schweren Einzelfall gerade auch bei Jugendlichen ist offensichtlich unverhältnismäßig. Es ist bezeichnend, dass auch die Strafverfolger die Rückkehr zum alten Recht forderten, im Grunde ist eine breite Front der Fachwelt dafür.

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Die große Koalition war damals dem beliebten Motto gefolgt: Abscheu und Empörung über schlimme Taten müssen sogleich in schärferen Gesetzen ihren Ausdruck finden. Ohne Blick auf die Folgen. Klar: Wer angesichts erschütternder Straftaten Ruhe bewahrt und nüchtern darauf hinweist, dass die geltende Rechtslage ausreicht, um solche Fälle zu ahnden, bekommt keine öffentliche Bühne.

Und wenn, dann steht er als Verharmloser da, als jemand, der seinen Job nicht macht. Dabei macht er ihn – im Gegensatz zu jenen, die für die schnelle Aufmerksamkeit gleich mit dem schärfsten Mittel des Rechts um sich schlagen. Wen kümmert es, dass dann kein Gras mehr wächst? Nur dass es hier um Menschen geht. Fortschritt kann auch bedeuten, falsche Entscheidungen zurückzunehmen. Das hat der Bundesjustizminister, das hat die Ampel hier richtig erkannt.

QOSHE - Rückkehr zum guten alten Recht - Reinhard Müller
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Rückkehr zum guten alten Recht

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07.02.2024

Auch das ist Bürokratieabbau: Wer dauernd eine Überlastung der Justiz beklagt, muss sich fragen lassen, was er selbst dazu beiträgt. Etwa durch überflüssige Gesetze. Im Fall der Strafverschärfung für die Verbreitung, den Erwerb und Besitz von Kinderpornographie, welche die Ampelregierung jetzt richtigerweise zurücknimmt, geht es um noch mehr.

Eltern, Lehrer, der Sache nach gänzlich Unverdächtige wurden der Strafverfolgung ausgesetzt, obwohl sie nur Material weiterleiteten, das sie auf den Geräten ihrer Schutzbefohlenen entdeckt hatten.

Natürlich........

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