Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vaterschaftsanfechtung lässt sich auf unterschiedliche Weise deuten. Einerseits erlauben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber, künftig mehr als zwei Personen zu rechtlichen Eltern zu machen. Wer möchte, kann das als Abrücken von traditionellen Familienvorstellungen verstehen.

Die zentrale Botschaft des Urteils ist aber eine andere: Anders als bisher erkennen die Karlsruher Richter das Elterngrundrecht leiblicher Väter ausdrücklich an. Der Gesetzgeber darf ihnen die Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft eines anderen Mannes nicht deshalb verwehren, weil dieser mit Mutter und Kind in einem Haushalt lebt. Diese Entscheidung ist richtig.

Die Richter tragen damit der Tatsache Rechnung, dass Familie ihren Ursprung nicht nur in sozialen Vereinbarungen hat. Die Weitergabe menschlichen Lebens über Generationen hinweg ist ebenso ihr fundamentaler Bestandteil.

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Das schließt nicht aus, für neue Familienformen offen zu sein und in Patchwork-Konstellationen glücklich zu werden. Löste der Gesetzgeber das Recht der Familie aber gänzlich von ihrem biologischen Kern, ginge er einen falschen Weg.

Das Karlsruher Urteil gibt der Ampelkoalition Gelegenheit, sich an diesen Grundsatz zu erinnern. Dass der Bundesjustizminister weiterhin nur zwei rechtliche Eltern im Gesetz vorsehen möchte, ist klug. Andere Teile seiner Reform des Abstammungsrechts sind es weniger.

QOSHE - Was Karlsruhe der Ampel zur Familie sagt - Stephan Klenner
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Was Karlsruhe der Ampel zur Familie sagt

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09.04.2024

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vaterschaftsanfechtung lässt sich auf unterschiedliche Weise deuten. Einerseits erlauben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber, künftig mehr als zwei Personen zu rechtlichen Eltern zu machen. Wer möchte, kann das als Abrücken von traditionellen Familienvorstellungen verstehen.

Die zentrale Botschaft des Urteils ist aber eine andere: Anders........

© Frankfurter Allgemeine


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