Noch am Sonntag hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die Münchner Demonstration gegen Rechtsextremismus und gegen die damit vor allem gemeinte AfD in höchsten Tönen gelobt. Doch drei Tage später wird seine CSU-Landtagsfraktion wohl an diesem Mittwoch zusammen mit dem Koalitionspartner Freie Wähler auch zwei AfD-Kandidaten bei der Wahl von 15 ehrenamtlichen Mitgliedern des bayerischen Verfassungsgerichtshofs im Landtag durchwinken.
Bei der Besetzung des Landtagspräsidiums wiederum hatte die Koalition gemeinsam mit der Opposition aus SPD und Grünen die AfD-Bewerber durchfallen lassen. Wie passt das alles zusammen?
Tatsächlich stecken Söder und die CSU in einer juristischen Zwickmühle. Bei einer Einzelabstimmung statt der seit Ewigkeiten praktizierten En-bloc-Abstimmung über alle Richterkandidaten und einem Nein zu den AfD-Vorschlägen bestünde die Gefahr der Rechtsunsicherheit, da das Richtergremium dann nur unvollständig besetzt ist. Eine Verfassungsbeschwerde der AfD könnte, so die Befürchtung, dann erfolgreich sein.
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Zumal die AfD bei der Wahl der Richterliste 2018 ihre Kandidaten durchbekam – mit den Stimmen der Grünen. Die wollen nun mit Nein stimmen, da die AfD sich weiter radikalisiert habe und Verfassungsfeinde in einem Verfassungsgericht nichts zu suchen hätten. Söder und die CSU werden dem Dilemma auf bewährte Art begegnen: Augen zu und durch.