Wer keine Lehrstellen anbietet, soll im Kanton Luzern künftig in einen zweckgebundenen Topf einzahlen müssen. Ist ein solches Malus-System wirklich zu rechtfertigen? Ja, wenn das nicht in die Einrichtung einer staatlichen Sammel- und Verteilbehörde mündet.

In wenigen Jahren dreht sich die Situation in der Berufsbildung ins Gegenteil: Heute können ausbildende Betriebe gar nicht alle ihre Lehrstellen besetzen. Dannzumal wird es zu wenig Angebote für junge Berufseinsteiger geben. In diese Umbruchphase fällt die Forderung aus dem Luzerner Kantonsparlament, eine zweckgebundene Kasse einzurichten zur Berufsbildungsförderung. Für diesen Fonds soll eine Zahlungspflicht für Betriebe entstehen, die keine Lehrstellen anbieten. Bei der Vorstösserin FDP nennt man solche lehrstellenfreien Betriebe «Trittbrettfahrer». Die Luzerner Regierung, sonst kaum je Fonds-Befürworterin, unterstützt die Idee ebenso wie Mitte, SP, Grüne und Grünliberale.

Zunächst irritiert dieser Plan. Berufsbildung ist unbestritten wichtig, aber kommt da aus der bürgerlich-liberalen Küche tatsächlich ein Rezept für eine Zwangsabgabe für Firmen? Ein Malus-System zur Generierung finanzieller Mittel? Ein untypischer, dirigistischer Ansatz.

Auf den zweiten Blick relativiert sich die Skepsis. Hier wird nicht eine staatliche Sammel- und Verteil-Behörde geschaffen, sondern es soll ein Fördergefäss für Lehrbetriebe entstehen, das von der Wirtschaft selber getragen und geleitet wird. Versprochen sind zudem tiefe Administrationskosten und Effizienz. Und es ist auch nicht so, dass besagtes Luzerner Modell eine Neuheit mit kaum kalkulierbaren Unwägbarkeitsrisiken wäre. Der Kanton Zürich praktiziert einen solchen Berufsbildungsfonds bereits erfolgreich. 4 bis 5 Millionen Franken könnten im Kanton Luzern jährlich zusammenkommen. Mit dem Geld werden Firmen bei ihren direkten Ausbildungskosten entlastet, die sie etwa für überbetriebliche Kurse zahlen müssen.

Unter dem Strich ist der Berufsbildungsfonds ein austarierter Plan. Förderung, Stärkung und Attraktivierung des dualen Berufsbildungswegs, das liegt im ureigenen Interesse der Wirtschaft. In Zeiten zunehmender Akademisierung umso mehr.

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Zwangsabgabe in der Berufsbildung? Das macht für einmal Sinn

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09.12.2023

Wer keine Lehrstellen anbietet, soll im Kanton Luzern künftig in einen zweckgebundenen Topf einzahlen müssen. Ist ein solches Malus-System wirklich zu rechtfertigen? Ja, wenn das nicht in die Einrichtung einer staatlichen Sammel- und Verteilbehörde mündet.

In wenigen Jahren dreht sich die Situation in der Berufsbildung ins Gegenteil: Heute können ausbildende Betriebe gar nicht alle ihre Lehrstellen besetzen. Dannzumal wird es zu wenig Angebote für junge Berufseinsteiger geben. In diese Umbruchphase fällt die Forderung aus dem Luzerner........

© Luzerner Zeitung


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