Es war ein quälend langes Tauziehen, bei dem sich insbesondere die Industrielobby mal wieder mächtig ins Zeug gelegt hat. Doch nun haben sich die EU-Institutionen in den Trilog-Verhandlungen endlich auf die Kernpunkte des lange geplanten Lieferkettengesetzes geeinigt. Die Zustimmung ist wohl nur noch Formsache – bis die Regeln über Sorgfaltspflichten der europäischen Unternehmen zur Einhaltung von Menschrechten bei ihren Zulieferern aber wirklich greifen, wird weitere kostbare Zeit verstreichen. Viele Jahre wurden bereits verplempert mit der Hinnahme freiwilliger Selbstverpflichtungen durch die Wirtschaft, die so gut wie nichts voranbrachten.
Ein Podcast, der dich anlässlich der Europawahl 2024 ins »Herz« der EU mitnimmt. Begleite uns nach Brüssel und erfahre mehr über Institutionen wie das Europäische Parlament, was dort entschieden wird und warum dich das etwas angeht. Der Podcast ist eine Kooperation von »nd«, Europa.Blog und die-zukunft.eu. Alle Folgen auf dasnd.de/europa
Positiv ist, dass das EU-Gesetz schärfere Regeln vorsehen wird als die bereits in Kraft getretene nationale Regelung in Deutschland. Das heißt, die Bundesregierung muss hier dringend nachbessern, was Nichtregierungsorganisationen schon lange fordern. Doch auch im europäischen Vorhaben klaffen diverse Lücken, etwa, dass Finanzdienstleistungen außen vor bleiben oder dass Gewerkschaften nicht eingebunden werden müssen. Die Wirtschaft war mit ihren Interventionen zumindest in Teilen erfolgreich.
Die Bedeutung des Lieferkettengesetzes liegt aber nicht so sehr im Detail. Vielmehr macht die EU mit ihm deutlich, dass die Veränderung des Wirtschaftssystems eine zentrale politische Aufgabe geworden ist. Das hatte in den vergangenen Tagen auch die Weltklimakonferenz gezeigt, bei der es ebenfalls unverblümt um die Frage der Transformation des Kapitalismus ging, was natürlich für besonders heftigen Streit sorgte. Wenn das Gerangel um das Lieferkettengsetz in dieser Frage eines lehrt, dann dies: Freiwillig geht gar nichts.