Thorsten Büker über ein Gespräch im Gerichtssaal und die Entscheidung im Kabinett

Kein Vergehen mehr, ein Verbrechen: Wer Bilder von nackten Kindern besitzt und sie weiterleitet, macht sich in Deutschland strafbar. 2021 wurde das Kinderpornografie-Gesetz verschärft, und viele Menschen atmeten auf, sah das neue Gesetz doch eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. Dass gut gemeint nicht immer gut gemacht ist, wurde am Mittwoch am Jenaer Schöffengericht deutlich. Dort unterhielten sich Staatsanwalt und Verteidiger in einer Verhandlungspause über die Blüten des Gesetzes, die den Behörden zu schaffen machte und für eine Fülle an unnötigen Verfahren sorgte.

Ein konstruiertes Beispiel, das realistisch ist: Eine Mutter entdeckt im Klassenchat ihrer Tochter bedenkliche Fotos und leitet die Bilder an den Lehrer weiter. Und sie machte sich damit strafbar. Gerichte und Staatsanwalt waren die Hände gebunden, da ein Gesetz es verhinderte, flexibel und verhältnismäßig zu reagieren. Einen Spielraum hatten sie nicht.

Koinzidenz der Ereignisse: Am Mittwoch entschied sich das Bundeskabinett drei Autostunden vom Jenaer Gerichtssaal entfernt für die Reform der Reform. Die Verhältnismäßigkeit der derzeit geltenden Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe soll dann fraglich sein, wenn jemand eine weitere Verbreitung oder eine Veröffentlichung solchen Materials beenden und verhindern oder aufzuklären will.

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Wenn Berlin auf Jena hört

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08.02.2024

Thorsten Büker über ein Gespräch im Gerichtssaal und die Entscheidung im Kabinett

Kein Vergehen mehr, ein Verbrechen: Wer Bilder von nackten Kindern besitzt und sie weiterleitet, macht sich in Deutschland strafbar. 2021 wurde das Kinderpornografie-Gesetz verschärft, und viele Menschen atmeten auf, sah das neue Gesetz doch eine Mindeststrafe von........

© Ostthüringer Zeitung


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