Der Berg kreißte lange – und gebar die sprichwörtliche Maus: Das Ampel-Kabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für eine erneute Reform des seit 2007 geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist seit mehr als einem Jahrzehnt in der Kritik, weil es akademische Karrieren blockiert. Denn es ermöglicht Unis und Hochschulen, Nachwuchswissenschaftler*innen immer wieder nur befristete Arbeitsverträge zu geben, indem sie deren Tätigkeit als Qualifizierungsprojekt deklarieren, obwohl sie in Wirklichkeit überwiegend dauerhafte Aufgaben in Lehre und Forschung beinhalten.

Mit dem Gesetzentwurf gibt es immerhin mal eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Allerdings wird erneut nicht die Forderung eines breiten Bündnisses von Gewerkschaften und Initiativen Betroffener erfüllt, dass Akademiker nach der Promotion eben nicht befristet, sondern fest angestellt werden. Die Arbeitsbedingungen werden also weiter eine Zumutung bleiben, was insbesondere für Frauen abschreckend ist. Die Besten werden also weiter in gut bezahlte und sichere Jobs in der Wirtschaft oder aber an Institute im Ausland wechseln, wo sie Forschung auch in langen Linien und nicht nur in Kurzzeitprojekten betreiben können. Auch das amtierende Kabinett ist also eine Gefahr für den viel beschworenen Wissenschaftsstandort Deutschland, allen voran das FDP-geführte Forschungsministerium. Bleibt abzuwarten, ob die Bundestagsfraktionen der Ampel-Parteien, zumindest die von SPD und Grünen, zu ihren Versprechen für eine substanzielle Reform stehen und im Parlament für entsprechende Nachbesserungen sorgen.

QOSHE - Standortrisiko Ampel - Jana Frielinghaus
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Standortrisiko Ampel

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29.03.2024

Der Berg kreißte lange – und gebar die sprichwörtliche Maus: Das Ampel-Kabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für eine erneute Reform des seit 2007 geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist seit mehr als einem Jahrzehnt in der Kritik, weil es akademische Karrieren blockiert. Denn es ermöglicht Unis und Hochschulen,........

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